Ueber die Luege
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sprecher (der Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Hörer sie trotzdem glauben. Dies geschieht meist, um einen Vorteil zu erlangen oder um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Gelogen wird aber auch aus Höflichkeit, aus Scham, aus Angst, zum Schutz anderer Personen oder um die bösen Pläne des Gegenübers zu vereiteln.
Wird eine Lüge aus der Sicht des Lügners durch eine Notsituation gerechtfertigt, so spricht man auch von einer Notlüge.
Die Lüge unterscheidet sich von der Täuschung - eine Täuschung kommt ohne Falschaussage aus. Zum Beispiel täuscht man, wenn man vorgibt zu schlafen, um andere zu belauschen. Wenn man dann gefragt wird und sagt, man habe geschlafen, ist das eine Lüge.
Die Lüge ist auf Sprache angewiesen: Lügen können in jeder Form geäußert werden, in der mit Sprache kommuniziert werden kann, zum Beispiel als Text in einer Zeitung oder in Gebärdensprache.
Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen.
Wird eine Lüge aus der Sicht des Lügners durch eine Notsituation gerechtfertigt, so spricht man auch von einer Notlüge.
Die Lüge unterscheidet sich von der Täuschung - eine Täuschung kommt ohne Falschaussage aus. Zum Beispiel täuscht man, wenn man vorgibt zu schlafen, um andere zu belauschen. Wenn man dann gefragt wird und sagt, man habe geschlafen, ist das eine Lüge.
Die Lüge ist auf Sprache angewiesen: Lügen können in jeder Form geäußert werden, in der mit Sprache kommuniziert werden kann, zum Beispiel als Text in einer Zeitung oder in Gebärdensprache.
Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen.
Jekylla - 3. Jan, 20:29